Gehört eine Guillotine aus der NS-Zeit ins Museum?

Darf man ein Fallbeil, mit dem Sophie und Hans Scholl vermutlich hingerichtet wurden, als Ausstellungsstück zeigen? Der Autor Ulrich Trebbin sagt: Ja. Und hält ein Verbot für Zensur.

Im Depot des Bayerischen Nationalmuseums wird die Guillotine verwahrt, mit der Mitglieder der "Weißen Rose" hingerichtet wurden.
Im Depot des Bayerischen Nationalmuseums wird die Guillotine verwahrt, mit der Mitglieder der "Weißen Rose" hingerichtet wurden.Imago / Peter Seyfferth

Der Journalist Ulrich Trebbin stieß 2013 auf jene Guillotine, mit der in Bayern Hunderte von Menschen hingerichtet wurden. Darunter waren auch die Mitglieder der NS-Widerstandsgruppe „Die Weiße Rose“. Jetzt plädiert der Münchener plädiert dafür, die im Gefängnis München-Stadelheim eingesetzte Guillotine nicht länger wegzusperren. Das seit 2014 bestehende Ausstellungsverbot komme einer „Zensur“ gleich, sagte Trebbin im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).  Insgesamt seien mit dem Fallbeil zwischen 1855 und 1945 mindestens 1.323 Todesurteile vollstreckt worden. Am Mittwoch erscheint Trebbins Buch „Die unsichtbare Guillotine“ im Friedrich-Pustet-Verlag.

Vor einigen Jahren war der Autor durch Zufall auf die Guillotine gestoßen, die im Bayerischen Nationalmuseum in München im Depot steht. Als dies durch ihn öffentlich wurde, berief 2014 der damalige Kunst- und Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle (CSU) einen runden Tisch mit Angehörigen der Mitglieder der Weißen Rose, Ethikern und Historikern ein. Am Ende habe es geheißen, es bleibe verboten, das Fallbeil auszustellen, so der Journalist: „Doch einige Teilnehmer sagten hinterher, die Entscheidung habe schon festgestanden.“ Seither bestehe dieses Tabu.

Ausstellung der NS-Guillotine sei „keine leichte Sache“

Die vorgebrachten Argumente, man wolle die Opfer schützen und die Gefühle der Angehörigen nicht verletzen, seien wichtig, betonte Trebbin. Auch sollten keine Voyeure angezogen werden. „Aber nach dieser Logik müssten alle KZ-Gedenkstätten zumachen.“ Natürlich sei das Präsentieren der Guillotine keine leichte Sache. Aber es nicht zu tun, passe nicht zu einem demokratischen Staat.

Keine Reduzierung auf die Geschwister Scholl

Möglich wäre nach Ansicht des Journalisten eine Dauerausstellung, in der die Guillotine in einem Zusammenhang gestellt wird. „Dabei sollte erklärt werden, dass es im Dritten Reich über 40 Delikte gab, auf die die Todesstrafe stand. Neben Widerständlern wurden auch Kleinkriminelle, ‚Asoziale‘ oder Zwangsarbeiter wegen Bagatellen hingerichtet.“ Zugleich sollte gezeigt werden, welchen Weg Deutschland seit 1945 beschritten habe: „Wir haben Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung und keine Todesstrafe mehr. Darauf können wir stolz sein und das müssen wir schützen.“

Solche Exponate können nach den Worten von Trebbin beim Betrachter Emotionen auslösen. Diese seien für tiefgreifendes Lernen wichtig. Gerade jungen Leuten könne das helfen zu realisieren, was damals passiert sei, „und sie damit zu Zivilcourage motivieren“, sagte der Buchautor.