Veranstaltungen, die die NS-Zeit gutheißen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind, sollen in kommunalen öffentlichen Einrichtungen in Bayern künftig grundsätzlich verboten sein. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Kommunalgesetze habe der Ministerrat am Montag auf den Weg gebracht, wie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mitteilte.
Es könne nicht sein, dass öffentliche kommunale Veranstaltungsräume oder Einrichtungen für antisemitische Auftritte oder verkappte Nazi-Treffen genutzt werden, begründete Herrmann den Gesetzentwurf. Die Gesetzesänderung solle außerdem „ein starkes rechtspolitisches Signal setzen, das auch die Kommunen davor schützt, solche Veranstaltungen mangels Handhabe dagegen zulassen zu müssen“. Jüdisches Leben in Bayern müsse geschützt werden, gerade mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage für die jüdische Bevölkerung.
Mitglieder eines Gemeinderates, Kreistages oder eines Bezirkstages, die eine Sitzung des Gremiums erheblich stören, sollen laut dem Gesetzentwurf außerdem von den Kommunen mit einem Ordnungsgeld belegt werden können. Dies könnten bis zu 500 Euro sein, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro. Dies solle eine Lücke schließen zwischen den bislang möglichen milderen, aber oftmals als nicht ausreichend effektiv empfundenen Maßnahmen und dem einschneidenden Ausschluss aus Sitzungen, erläuterte der Innenminister. (2957/22.09.2025)