Ganztagsbetreuung: Kirchen dringen auf Qualitätsangebote

Die Kirchen und ihre Sozial- und Jugendverbände in Baden-Württemberg fordern bei der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern Angebote, die das Kind in den Mittelpunkt stellen. Es dürfe nicht allein darum gehen, Betreuung zu organisieren, heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung. Kinder bräuchten „Bildung, Förderung und Beteiligung“, betonten Ordinariatsrätin Ute Augustyniak-Dürr von der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Die Kirchen mahnen bei der Betreuung den Einsatz von qualifiziertem Personal an. „Wer einen gut umgesetzten Rechtsanspruch will, muss für einen entsprechenden Personalschlüssel und eine Basisqualifikation für pädagogische Nicht-Fachkräfte sorgen“, sagten Giovanna Debatin von der Diakonie Baden und Markus Mayer vom Diözesancaritasverband Freiburg. Außerdem brauche es eine landesweite Rahmenvereinbarung zwischen dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, dem Sozial- und Kultusministerium sowie den kommunalen und freien Trägern.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sei nur in Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen und Organisationen umsetzbar. So gelte der Rechtsanspruch auch in den Ferien. Dazu gebe es bereits eine Vielzahl von Angeboten wie Waldheime, Camps und Ferienlager. Die Kirchen und ihre Verbände wollen mit einem gemeinsamen Impulspapier auf die Landespolitik einwirken. Der Landtag debattierte das Thema in seiner Sitzung am Donnerstag.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt in Baden-Württemberg der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule, startend mit den Erstklässlern. In den Nachfolgejahren wird er sukzessive auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Der Rechtsanspruch der Eltern richtet sich gegen die Kommunen. (2677/09.11.2023)