Für die Suche nach Ausbildungsplatz gibt’s Rente

Die Zeit zwischen Abschluss der Schule und Start einer Ausbildung kann auf die Rente angerechnet werden. Dazu müssen sich junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend melden, teilte die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mit. Für eine Berücksichtigung bei der Rente müsse die Suche mindestens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spiele dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden. (1343/17.06.2024)