Frist für Kandidatur-Anmeldung für Kommunalwahlen

In Brandenburg werden bei den Kommunalwahlen am 9. Juni zahlreiche öffentliche Ämter neu besetzt. Gewählt würden die Vertreterinnen und Vertreter der 14 Kreistage, von 413 Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sowie 1.317 Ortsbeiräten, teilte der Landeswahlleiter am Dienstag in Potsdam mit. Außerdem sollen 271 ehrenamtliche sowie sieben hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt werden. Zusätzlich würden 344 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gesucht. Politische Vereinigungen, die als Partei bei den Kommunalwahlen antreten wollen, müssten dies bis zum Abend des 20. März schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen.

Dies sei jedoch nur erforderlich, sofern sie bei der letzten Wahl zum Landtag von Brandenburg oder zum Deutschen Bundestag mit keinem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt waren, hieß es. Neben der Beteiligungsanzeige müsse auch die schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes eingereicht werden.

Der Landeswahlausschuss werde am 28. März in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche Vereinigungen alle Vorgaben erfüllen, um als Partei anerkannt zu werden, hieß es weiter. Vereinigungen, denen die Parteieigenschaft nicht zuerkannt wird, könnten sich als politische Vereinigung oder als Wählergruppe an den Kommunalwahlen beteiligen.