Freikirchen für mehr „religiöse Kompetenz“ bei Asylentscheidern
KASSEL – Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) fordert mehr „religiöse Fachkompetenz“ bei den Entscheidern, die Asylanträge aus religiösen Gründen bearbeiten. „Die deutsche Geschichte ist für uns Verpflichtung, denen Schutz durch Asyl zu gewähren, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen bedroht werden“, heißt es in einer vom BEFG-Bundesrat in Kassel verabschiedeten Resolution.
Darin heißt es weiter, dass „Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl Grundrechte sind, die zusammengehören“. Menschen, denen aufgrund eines Religionswechsels Verfolgung drohe, bräuchten den staatlichen Schutz „in besonderer Weise – ob sie nun bereits in ihrem Herkunftsland konvertiert sind oder erst in Deutschland die Religion gewechselt haben.“
Bei der Entscheidung über Asylanträge aus religiösen Gründen sei daher „religiöse Fachkompetenz“ unerlässlich. Die Folgen dieser Beschlüsse seien für die Betroffenen weitreichend, ja möglicherweise existenziell: „Es darf nicht passieren, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit ausgehöhlt wird. Doch genau dies geschieht, wo Menschen, denen es wegen drohender Verfolgung aus religiösen Gründen zusteht, das Grundrecht auf Asyl nicht gewährt wird.“
Die Bundesratstagung findet einmal im Jahr statt. Sie ist das höchste Entscheidungsgremium des BEFG, zu dem rund 800 Baptisten- und Brüdergemeinden mit mehr als 80 000 Mitgliedern gehören. Bei der Tagung wurde Michael Noss als Präsident des BEFG mit 91 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. Er ist seit vier Jahren Präsident. Corinna Zeschky wurde durch das Präsidium als Stellvertreterin bestätigt.
„Wir erleben in Deutschland und weltweit durch Globalisierung und Digitalisierung enorme Umbrüche, die auch vor der Kirche nicht haltmachen“, erklärte Noss. Christen sollten sich auf den Wandel einlassen und den Mut haben, Neues zu wagen. KNA