„Freiheit zu Abtreibung“ kommt in Frankreichs Verfassung

Frankreich gibt Grünes Licht für völlige Straffreiheit von Abtreibung – sogar im Verfassungsrang. Die Neuregelung, ein Versprechen von Präsident Macron, ist nun deutlich liberaler als der Paragraf 2018 in Deutschland.

Eine garantierte „Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch“ ist demnächst Teil in Frankreichs Verfassung. Die in Versailles versammelten Abgeordneten beider Parlamentskammern gaben am Montagabend mit deutlicher Mehrheit Grünes Licht für das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron. 780 Parlamentarier stimmten mit Ja, 72 mit Nein. In der vergangenen Woche hatten Nationalversammlung und Senat bereits in separaten Abstimmungen gebilligt, dass Abtreibungen künftig vollständig straffrei gestellt werden.

Macron hatte Ende Oktober versprochen, ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung zu verankern. Die jetzige Formulierung einer „garantierten Freiheit zum Abbruch“ bewerten Experten als dehnbarer und also rechtlich etwas schwächer. Umfragen zufolge befürworten 86 Prozent der Franzosen eine völlige Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Abtreibungsgegner verurteilten die Neuregelung.