Freiheit im Glauben: Wo sind die Grenzen?

UK 25/2018, Unfehlbarkeitsdogma der katholischen Kirche (Seite 2:„Kampf gegen die Moderne“)
Nach dem dogmatischen Entscheid des Ersten Vatikanums darf der Pe-trusnachfolger keinesfalls „eine neue Lehre ans Licht“ bringen. Das hätte noch etwas schärfer herausgestellt werden können. Er muss „die durch die Apostel überlieferte Offenbarung heilig bewahren und getreu auslegen“. Papst unter Schrift! Zur heiligen Schrift gehören allerdings auch 180 Petrus-Stellen, die für die vorliegende Frage eigens zu bedenken sind.
Auch die evangelische Kirche muss sich dem Thema der Unbeirrbarkeit im Glauben stellen. Irrt sie in Glaubendingen nie? Besitzt sie als Ganze Infallibilität? Wenn ja, wie wird die gewährleistet bei extrem unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Schriftauslegungen? „Jeder Christ kann“ nach dem EKD-Grundlagenpapier „Rechtfertigung und Freiheit“ (2014) „selbständig über rechte Lehre urteilen“. Modell „Jeder-ist-sein-eigener-Papst“. Hier wird es spannend. Wer bietet wie Einhalt, wenn etwa die Gottheit Christi oder seine wirkliche Auferstehung geleugnet werden? Das könnte einmal in einem weiteren Artikel behandelt werden.
Alfons Zimmer, Bochum