Freie Universität: Exmatrikulation aus Ordnungsgründen unmöglich

Forderungen nach einer Exmatrikulation des Tatverdächtigen nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin laufen offenbar ins Leere. „Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation von Studierenden aus Ordnungsgründen nicht möglich“, teilte die Freie Universität (FU) am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

„Soweit dies jedoch zur Sicherstellung eines geordneten Hochschulbetriebs erforderlich ist, können andere Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden“, hieß es. Als Beispiel wurde ein Hausverbot genannt.

Bei dem Tatverdächtigen soll es sich Berichten zufolge wie bei dem Angegriffenen selbst um einen Studenten der FU handeln. Die Universität habe die Polizei um Informationen zu den Ermittlungen gebeten. „Weitere Erkenntnisse liegen uns bisher nicht vor“, erklärte die FU-Pressestelle.

Der jüdische Student war am Freitag in Berlin-Mitte, außerhalb des Universitätsgeländes, angegriffen und mit Brüchen im Gesicht in ein Krankenhaus gebracht worden. „Ein antisemitisches Tatmotiv scheint nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen nicht fernliegend“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin der KNA mit. Ermittelt wird demnach wegen gefährlicher Körperverletzung.