Frauenhäuser fordern Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung

Frauenhäuser fordern die schnelle Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes in Deutschland. „Es braucht eine bundeseinheitliche auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen – trotz angespannter Haushaltslage“, sagte Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Ludwigsburg. „Täglich wird eine hohe Zahl an schutzsuchenden Frauen abgewiesen, weil kein Zimmer frei ist“.

Laut Bundeskriminalamtsstatistik 2023 ist die Zahl der Partnerschaftsgewalt gegenüber dem Vorjahr bundesweit um 6,4 Prozent und in Baden-Württemberg um 10 Prozent gestiegen. Der Anteil der betroffenen Frauen liegt bei 80 Prozent, beziehungsweise 133.000 Frauen. In Baden-Württemberg gibt es 44 Frauenhäuser, die alle eine jeweils eigene Leistungsvereinbarung mit ihrem Landkreis oder ihrer Kommune haben.

Anlass für die Pressekonferenz der Autonomen Frauenhäuser und Paritätischen Frauenhäuser aus Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ist die Konferenz der Frauenministerinnen und -minister der Länder in Ludwigsburg. Dort wird der Entwurf für ein bundesweites Gewalthilfegesetz diskutiert, das Recht auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder verbindlich regeln und den Ausbau der Frauenhausplätze und Beratungsangebote sowie die Täterarbeit fördern soll. Ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen soll zudem die Frauenhausfinanzierung sichern.

Sylvia Haller von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (Heidelberg) sagte, seit es Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen gibt, sei deren Finanzierung unzureichend und nicht bundeseinheitlich geregelt. „Dabei retten Frauenhäuser und Fachberatungsstellen Leben.“ Deshalb hätten die Autonomen Frauenhäuser am Donnerstag eine Petition gestartet, die fordert, das geplante Gewalthilfegesetz mit ausreichend Bundesmitteln auszustatten und allen gewaltbetroffenen Frauen Schutz und Unterstützung zu ermöglichen. (1318/13.06.2024)