Fragen zum legalen Konsum von Cannabis

Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz bundesweit in Kraft. Erwachsene Konsumenten können Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, beziehen. Das Dealen auf der Straße ist weiterhin verboten.

Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zuhause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt. An junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen die Clubs höchstens 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent abgeben. Kleinere Überschreitungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer mehr besitzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Für Schulen, Kitas, Spielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentliche Sportstätten sowie deren Umgebung gilt: Der Cannabis-Konsum ist in Sichtweite (mindestens 100 Meter) verboten. Cannabis Social Clubs müssen einen Mindestabstand von 200 Metern wahren.

In den Clubs darf die Droge nicht konsumiert werden. In Fußgängerzonen ist der Konsum nur zwischen 20 Uhr und 7 Uhr am Morgen gestattet. Generell ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten.