„Folterkommandant von Gambia“ vor Schweizer Bundesstrafgericht

In der Schweiz hat der Strafprozess gegen den „Folterkommandanten von Gambia“, Ousman Sonko, begonnen. Der frühere Polizeichef und Innenminister des afrikanischen Staates muss sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten, teilte die Behörde am Montag mit.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft wirft Sonko eine ganze Reihe von schwerwiegenden Verbrechen vor. Er soll sie von 2000 bis 2016 in Gambia alleine und zusammen mit einem Täterkollektiv bestehend aus dem damaligen Diktator Yahya Jammeh und Führungsmitgliedern von Sicherheitskräften und Gefängnisdiensten begangen haben.

Im Rahmen „eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung von Gambia“ soll Sonko Menschen „vorsätzlich getötet, gefoltert, vergewaltigt und ihnen in schwerwiegender Weise die Freiheit unrechtmäßig entzogen haben“. Der Angeklagte weist laut Schweizer Medien die Anschuldigungen zurück.

Das Gericht hat Verhandlungen bis Ende Januar plus Reservedaten angesetzt. Der Prozess wird nach dem Weltrechtsprinzip geführt. Das Prinzip erlaubt die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerwiegender Straftaten, auch wenn sie außerhalb des Landes, in dem der Prozess stattfindet, verübt worden sind.

Die Nichtregierungsorganisation Trial International bezeichnet den Prozess gegen Sonko laut dem Sender SRF als historisch. Noch nie sei einem derart hohen Regierungsbeamten gemäß Weltrechtsprinzip in Europa der Prozess gemacht worden. Sonko sei bei Diktator Jammeh in Ungnade gefallen und über Umwege in die Schweiz gelangt.

Im Jahr 217 sei publik geworden, dass Sonko sich in einem Schweizer Asylzentrum befinde. Daraufhin habe Trial International Anzeige erstattet. Sonko sei verhaftet worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft.