Brandenburg verlängert die Förderung der Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen. Landkreise und kreisfreie Städte könnten auf Antrag monatlich 300 Euro pro betreutem Kind oder betreutem Jugendlichen für solche Freizeitangebote erhalten, teilte das Bildungsministerium am Montag in Potsdam mit. Die Förderung kann den Angaben zufolge rückwirkend ab August gewährt werden.
Die Art der Förderung gibt es seit 2019. Die Richtlinie sei nun auf Grundlage von Bundesregelungen aktualisiert worden. Damit solle stärker berücksichtigt werden, dass die geförderte Nachmittagsbetreuung vorrangig inklusiv gestaltet werden soll. Ziel sei, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemeinsam mit Gleichaltrigen mit und ohne Behinderung ihre Freizeit verbringen können, hieß es.
Gefördert werden Angebote, die Eltern ihre Berufstätigkeit ermöglichen sollen, wenn ihre Kinder zu alt für den Schulhort sind, aber aufgrund der Schwere ihrer Behinderung die Zeit nach schulischen Angeboten nicht allein verbringen können, hieß es.