Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat die Pläne von Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD), die Hürden für eine Abschiebehaft abgelehnter Asylbewerber zu senken, kritisiert. „Behörden können schon heute per Vorführhaftbefehl eine Festnahme zwecks gerichtlicher Anhörung veranlassen“, auch wenn die Betroffenen untergetaucht sind, sagte Flüchtlingsrats-Geschäftsführer Muzaffer Öztürkyilmaz am Mittwoch. Der Reformvorschlag sei zudem verfassungswidrig, da Abschiebehaft nur nach persönlicher Anhörung angeordnet werden dürfe.
Wie die Ministerin der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwoch) sagte, sollen Richter künftig die Haft vorbereitend anordnen können, wenn der Aufenthaltsort ausreisepflichtiger Asylbewerber nicht bekannt ist. Die gesuchte Person könnte dann sofort festgenommen werden, sobald sie aufgegriffen wird. Behrens will die Pläne dem Bericht zufolge Anfang Dezember bei der Innenministerkonferenz in Bremen vorstellen. Ziel sei es, die bundesrechtlichen Vorschriften zur Abschiebehaft entsprechend anzupassen.
Haftbeschlüsse gegen abwesende Menschen seien unzulässig, betonte Öztürkyilmaz. Jede Haftanordnung stelle einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Den Betroffenen müsse zuvor Gelegenheit gegeben werden, sich gegen ihre Inhaftierung zu verteidigen.
Eine solche Anhörung werde durch einen Vorführhaftbefehl sichergestellt, wie er jetzt schon möglich ist, sagte Öztürkyilmaz weiter. Dabei ordneten Behörden eine Festnahme an, um die Person bei Gericht vorzuführen. Anschließend könne der Haftrichter nach persönlicher Anhörung des Betroffenen über den Antrag auf Abschiebungshaft entscheiden.