Flüchtlingsrat kritisiert Pläne für Arbeitspflicht von Asylbewerbern
Der niedersächsische Flüchtlingsrat kritisiert Pläne der Länder, die vom Bund eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit fordern. Flüchtlingsratssprecher Sigmar Walbrecht nannte das Vorhaben am Mittwoch in Hannover „schäbig“. Es löse die eigentlichen Probleme nicht, die nach wie vor Flüchtlingen den Zugang in den Arbeitsmarkt erschwerten. „Es wird das rassistische Bild von faulen Asylsuchenden bedient, die nur wegen der Sozialleistungen kämen.“
Wie die „Augsburger Allgemeine“ (Mittwoch) berichtete, wurde ein Beschlussvorschlag unter niedersächsischer Federführung für die am Donnerstag in Frankfurt am Main beginnende zweitägige Ministerpräsidentenkonferenz erarbeitet. Sie werde auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragen. Darin heißt es der Zeitung zufolge: „Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zugewiesen werden.“ Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel sei es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können.
Der Flüchtlingsrat bemängelte, der Bund kopple seit 30 Jahren Asylsuchende aus dem System der Arbeitsvermittlung aus. Zuständig für sie seien nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter. Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden haben und dort auch vermittelt werden, vergingen in der Regel mindestens zwei Jahre. Restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behinderten die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich. Das in der Koalitionsvereinbarung festgehaltene Versprechen, die Arbeitsverbote abzuschaffen, müsse umgesetzt werden.
Konkret soll Kommunen laut dem Bericht die Möglichkeit geschaffen werden, die Asylbewerber für gemeinnütze Arbeiten heranzuziehen. Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollen verstärkt bei der Integration unterstützt werden.
Zudem fordern die Länder bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. „Die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten sollen schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden“, fordern die Länderchefs.