Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat die Abschiebung einer Pflegehelferin aus dem Landkreis Osnabrück kritisiert. Am Montag sei sie aus der Abschiebungshaft heraus nach Ruanda abgeschoben worden, teilte der Flüchtlingsrat am Dienstag in Hannover mit. Der Landkreis Osnabrück habe ihre Abschiebung betrieben, obwohl sie vor Ort „in jeglicher Hinsicht“ integriert und verwurzelt und als Pflegehelferin ein wichtiger Teil des Teams in einem Seniorenzentrum gewesen sei. Im kommenden Jahr hätte die Frau zudem eine Ausbildung zur Pflegeassistenz beginnen können.
Eine Migrationspolitik, die ihren Schwerpunkt mehr und mehr auf die Steigerung der Abschiebezahlen setze, sei politisch getrieben, betonte Simon Wittekindt vom Flüchtlingsrat. Er hatte die Betroffene und ihre Unterstützer nach eigenen Angaben über Wochen begleitet. Es sei kaum zu erklären, warum der Landkreis Osnabrück die Abschiebung durchgesetzt habe, zumal Deutschland gegenwärtig gezielt Pflege-Fachkräfte aus dem Ausland anwerbe.
In wenigen Monaten wären die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben gewesen, erläuterte Wittekindt. „Diese Zeit hätte man durch die Erteilung einer Ermessensduldung überbrücken können.“ Dennoch habe keines der zur Verfügung stehenden Mittel dazu geführt, dass die Abschiebung ausgesetzt wurde. Unter anderem sei ein Härtefallantrag nicht zur Beratung angenommen worden. Eilrechtsschutzverfahren seien erfolglos verlaufen, und auch die Haftbeschwerde sei vom Landgericht Hannover abgewiesen worden.
Der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, Kai Weber, betonte: „Der effektivste Weg, die Zahl der ausreisepflichtigen Personen zu senken, ist und bleibt die Schaffung von Bleibeperspektiven.“ Er forderte deshalb ein Umdenken. Die Ausländerbehörden müssten alle rechtlich verfügbaren Spielräume nutzen, um Bleibeperspektiven zu eröffnen. Auch müssten die Möglichkeiten verbessert werden für einen „Spurwechsel“ von Asylverfahren hin zu Aufenthaltstiteln für Ausbildung und Arbeit.