Angesichts der anhaltenden Gewalt in Syrien verlangt Niedersachsens Flüchtlingsrat, den Entscheidungsstopp über Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen umgehend aufzuheben. Gleichzeitig müsse es Geflüchteten mit subsidiärem Schutz wieder ermöglicht werden, ihre Familienangehörigen nach Deutschland nachzuholen, erklärte der Flüchtlingsrat am Freitag.
Nach den erneuten schweren Angriffen auf religiöse Minderheiten dürfe die Lage in dem arabischen Land nicht verharmlost werden. Insbesondere Minderheiten und Frauen seien dort nach wie vor gezielten Bedrohungen und massiver Gewalt ausgesetzt. Die Massaker in der syrischen Region Suweida und die darauf folgende Blockade humanitärer Hilfe seien „ein alarmierendes Signal“, sagte Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat. Der Krieg in Syrien sei keineswegs vorbei – das Land versinke weiter in Gewalt: „Wer vor solcher Gewalt flieht, braucht Schutz.“
Trotz der dramatischen Lage in Syrien treffe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit acht Monaten keine Entscheidungen mehr über die Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen, kritisierte Walbrecht. Dabei sei eine solche Maßnahme gesetzlich nur für bis zu sechs Monate vorgesehen.
Mit der Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz nehme die Bundesregierung zudem in Kauf, dass Angehörige in Gefahr und Familien auf unbestimmte Zeit auseinandergerissen blieben. Der subsidiäre Schutz greift, wenn den Betroffenen weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden kann und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.