Finanzämter rufen auch 2023 „Weihnachtsfrieden“ aus

Rheinland-pfälzische Steuerzahler sollen auch in diesem Jahr während der Weihnachtstage weitgehend von schlechten Nachrichten ihrer zuständigen Finanzämter verschont bleiben. Im Zeitraum vom 23. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024 werde es keine Besuche von Gerichtsvollziehern oder Betriebsprüfungen geben, kündigte das Mainzer Finanzministerium am Montag an. Auch würden keine Ablehnungsbescheide zu gestellten Anträgen verschickt. Steuererstattungen würden hingegen nicht verzögert.

Beim sogenannten Weihnachtsfrieden handele es sich um eine „langjährige, bewährte und bürgerfreundliche Tradition der Finanzverwaltung“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Wie in der Vergangenheit sind Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise in Fällen, in denen anderenfalls eine Verjährung von Ansprüchen droht. Auch der Versand von maschinell erstellten Steuerbescheiden und Mahnungen wird nicht gestoppt.