Festakt zu 30 Jahre Staats-Kirchen-Vertrag in Sachsen-Anhalt

Zum 30-jährigen Bestehen des Vertrags zwischen der evangelischen Kirche und dem Land Sachsen-Anhalt findet am Freitag ein Festakt in Lutherstadt Wittenberg statt.

Zum 30-jährigen Bestehen des Vertrags zwischen der evangelischen Kirche und dem Land Sachsen-Anhalt findet am Freitag ein Festakt in Lutherstadt Wittenberg statt. Der sogenannte Wittenberger Vertrag, unterzeichnet am 15. September 1993, war der erste umfassende Kirchenvertrag eines neuen Bundeslandes nach der Wiedervereinigung, wie die Evangelische Landeskirche in Mitteldeutschland am Montag in Magdeburg mitteilte.

Mit ihm wurde das Verhältnis von Staat und Kirche in Sachsen-Anhalt mit den damals noch sechs beteiligten evangelischen Landeskirchen auf dem Gebiet neu definiert. Der Vertrag regelt etwa Zahlungen von Staatsleistungen, die universitäre Theologenausbildung, Bestimmungen zu Feiertagsschutz und Seelsorgegeheimnis sowie die Organisation der Anstaltsseelsorge. Der Landtag stimmte dem Vertrag durch Gesetz vom 16. Dezember 1993 zu. Ein ähnlicher Vertrag zwischen der katholischen Kirche und dem Land Sachsen-Anhalt wurde erst im Januar 1998 unterzeichnet.

Der Beauftragte der evangelischen Kirchen beim Landtag und der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Albrecht Steinhäuser, erklärte: „Für die Zukunft sehe ich die Herausforderung, in einer vielfältiger gewordenen Gesellschaft auch für andere Religionsgemeinschaften Regelungswerke zu finden, die die freie Religionsausübung auf eine rechtlich gesicherte Grundlage stellen.“ Den Kirchen sei immer wichtig gewesen, dass rechtlich gesicherte Religionsausübung kein Privileg der Kirchen ist, sondern allen Religionsgemeinschaften gilt.

In Sachsen-Anhalt gehörten Ende 2022 rund 230.000 Menschen der evangelischen Kirche an, rund 10,5 Prozent der Gesamtbevölkerung.