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Fehlentwicklungen vermeiden

Inflation und Energiekrise habe noch keine Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Landeskirche. Der Nachtragshaushalt für 2022 umfasst Kirchensteuermehreinnahmen in Höhe von 19 Millionen Euro. Er soll auf der kommenden Herbstsynode verabschiedet werden

Von Yvonne Jennerjahn (epd mit dk)

Die aktuelle Krise infolge des Ukrainekriegs mit Inflation und hohen Energiekosten hat bislang keine ­gravierenden Folgen für die Finanzen der Landeskirche. „Aktuell sind im landeskirchlichen Haushalt noch keine wesentlichen Auswirkungen zu erkennen, da Rechnungen aufgrund von gestiegenen Preisen erst im Lauf der Monate eingehen“, sagte Finanzdezernent Hartmut Fritz, Leiter der Finanzabteilung der Landeskirche. 

Für ein laufendes Bauvorhaben sei jedoch die Finanzierung aufgrund von gestiegenen Baupreisen inzwischen angepasst worden, sagte der Oberkonsistorialrat. Dabei geht es um den Neubau des Verwaltungs­gebäudes des Amtes für kirchliche Dienste (AKD) in Berlin-Charlottenburg. Fritz betonte zugleich, dass über die Situation in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden keine belastbare Auskunft gegeben werden könne.

Mehreinnahmen weitergeben

Wirtschafterinnen und Wirtschafter des landeskirchlichen ­Haushalts müssten nun insbesondere die Entwicklung der laufenden ­Ausgaben beobachten, um Fehlentwicklungen zu vermeiden, sagte Fritz. Für den Nachtragshaushalt für 2022 sei bei der Herbsttagung der Landessynode im November vor­gesehen, dass ­außerplanmäßige Mehreinnahmen im Rahmen der Verteilung der ­Finanzanteile an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise weiter­gegeben werden. Diese könnten dort dann auch für krisenbedingt mög­licherweise entstehende Mehrkosten verwendet werden.

Man muss abwarten

Bei den außerplanmäßigen Mehr­einnahmen handle es sich um ­Kirchensteuern, die höher ausge­fallen seien als erwartet, hieß es. Die ­zusätzlichen Kirchensteuereinkünfte belaufen sich auf 19 Millionen Euro. Damit erhöht sich der Haushalt für 2022 auf circa 434 Millionen Euro.  „Darüber hinaus ist zunächst die ­weitere Entwicklung insbesondere bei den Energiepreisen abzuwarten“, sagte Fritz. 

Für das kommende Jahr könnten die Entwicklungen gegebenenfalls in einem Nachtragshaushalt berücksichtigt werden. Dass Bereiche oder Einrichtungen der Landeskirche unter Umständen aufgegeben werden könnten, stehe derzeit nicht zur Debatte. „Hierzu sind mir keine ­Informationen oder Initiativen ­bekannt“, sagte Fritz.

Der Nachtragshaushalt geht auch auf das Thema Energiepauschale ein, die im September als steuerpflichtige Pauschale an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wurde. Darauf fielen Kirchensteuern an. Laut Synodenvorlage wurde von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Landes­kirche ein Betrag in Höhe von circa 

2,1 Millionen Euro an zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen durch die Pauschale ermittelt. Es sei beabsichtigt, „die Mittel dem  Diakonischen Werk zur zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Vorlage der Kirchenleitung für den Nachtragshaushalt.