Fahrrad-Demo auf Autobahn bleibt untersagt
Eine für Sonntag angemeldete Fahrrad-Demonstration auf der Autobahn A5, gegen deren zehnspurigen Ausbau, darf nicht stattfinden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Freitag eine entsprechende Entscheidung der Stadt Frankfurt (AZ: 8 B 1843/24). Die Stadt habe ausreichend begründet, dass eine Versammlung auf der angemeldeten Route auf der Autobahn eine „unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ darstelle. Der für den Protest geplante Streckenabschnitt gehöre zu den am meisten befahrenen Trassen Deutschlands und ganz Europas.
Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs kippte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das den Umweltaktivisten noch recht gegeben hatte. Die Veranstalter der Protestaktion kündigten an, sie wollten mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht doch noch die ursprünglich geplante Route durchsetzen.
Ein Bündnis „Stopp A5 Ausbau“ aus 60 Organisationen und Initiativen hatte für Sonntagnachmittag zu der Autobahnfahrt aufgerufen, die am Eisernen Steg in der Frankfurter Innenstadt starten soll. Die Veranstalter befürchten nach dem geplanten Autobahnausbau zwischen Frankfurter Kreuz und Friedberg eine massive Zunahme des Autoverkehrs in der Region. Sie rechnen mit Tausenden Teilnehmern an dem Protest.
Notfalls würden die Aktivisten auf eine andere Autobahn im Rhein-Main-Gebiet ausweichen, kündigte Christoph Stoodt von der Bürgerinitiative „Es ist zu laut“ an: „Auf welcher Route wir am Sonntag gegen den A5-Ausbau radeln ist zweitrangig. Früher oder später kommen wir auf die A5 und stoppen diesen Irrsinn.“