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Fachverbände: Gesetzesreform bedroht Mitwirkungsrechte in Heimen

Fachverbände sehen im Südwesten die Schutzrechte für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Menschen mit Behinderungen bedroht. Eine ersatzlose Streichung der Landesheimmitwirkungsverordnung bedeute einen „massiven Rückschritt bei Schutz- und Teilhaberechten“, teilten die Verbände am Montag gemeinsam mit. Die Kritik an der geplanten Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes in Baden-Württemberg kommt unter anderem vom Dachverband „Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe“, vom Landespflegerat, vom Sozialverband VdK Baden-Württemberg und vom BIVA-Pflegeschutzbund mit Sitz in Bonn.

Die bisherige Verordnung sichert gewählte Interessenvertretungen, Anhörungsrechte, Mitsprache im Alltag und eine niedrigschwellige Beschwerdekultur. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält laut Mitteilung lediglich unverbindliche Formulierungen, ohne jedoch konkrete Aufgaben, Mindeststandards oder Kontrollrechte zu definieren. Auch die Heimaufsicht hätte künftig keine rechtliche Handhabe mehr, um Verstöße zu prüfen oder zu ahnden.

„Ohne rechtlich gesicherte Mitwirkung verkommt Beteiligung zur bloßen Kulisse – abhängig von der Haltung einzelner Träger statt rechtsstaatlich garantierter Teilhabe“, kritisiert Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Wir sehen hier eine klare Abkehr von rechtlicher Verbindlichkeit hin zu bloßen Absichtserklärungen.“

Die geplante Abschaffung widerspricht laut Mitteilung nicht nur bewährter Praxis, sondern auch internationalen Verpflichtungen: Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe und Mitbestimmung. (1790/21.07.2025)