Externe Asylverfahren widersprechen Genfer Flüchtlingskonvention

Die aktuellen Pläne zur Externalisierung der Asylverfahren in Drittstaaten dürfen nach Ansicht der Landeszuwanderungsbeauftragten in Schleswig-Holstein, Doris Kratz-Hinrichsen, nicht dazu führen, dass die Rechte von Schutzsuchenden verletzt werden. Externe Asylverfahren würden die Gefahren des mangelnden Zugangs zu fairen Verfahren, Menschenrechtsverletzungen sowie der Abschiebung in Drittstaaten bergen, in denen die Sicherheit und die Rechte der Antragstellenden nicht gewährleistet seien, teilte Doris Kratz-Hinrichsen anlässlich des „Zero Discrimination Day“ (1. März) mit.

Der „Zero Discrimination Day“ sei eng mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verbunden, hieß es. In einer Zeit, in der Menschenrechte und humanitäre Grundsätze zunehmend unter Druck gerieten, sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention weiterhin respektiert und eingehalten werden. Die Konvention garantiert Schutz vor Verfolgung aufgrund von ,,Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung.