Experten gegen Zentralisierung von Asylgerichtsverfahren in NRW
Die Idee einer Zentralisierung der Asylgerichtsverfahren an einem Verwaltungsgericht in NRW stößt in Expertenkreisen auf ein geteiltes Echo. Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion fand am Dienstag auf einer Sitzung des Rechtsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags nur wenig Unterstützung von Fachjuristen. Der Flüchtlingsrat NRW lehnte den Antrag ab.
Die FDP fordert in ihrem Antrag eine Zentralisierung der Asylgerichtsverfahren und eine Aufstockung der Richterstellen in NRW. Ziel sei es, die Verfahren zu beschleunigen und eine Klärung zu erhalten, ob Asylsuchende gegebenenfalls abgeschoben werden können. Als Beispiel wird auf das Bundesland Rheinland-Pfalz verwiesen, das mit einer durchschnittlichen Dauer der Asylverfahren von 4,7 Monate bundesweit an der Spitze liegt.
Der Verein für Kommunalpolitik, eine nach eigenen Angaben parteinahe kommunalpolitische Vereinigung der AfD in NRW, monierte in seiner Stellungnahme, dass Asylgerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 21,5 Monate dauerten. Das widerspreche einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, wonach solche Verfahren in einer Zeitspanne von drei bis sechs Monaten abgeschlossen werden sollten. „Der Grund hierfür ist nicht nur der chronische Richtermangel, sondern auch eine ineffiziente Organisationsstruktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit“, erklärte der Verein. Jedes Gericht sei für alle Sachverhalte zuständig, die sich im Falle der Asylverfahren immer wieder änderten. Die Konzentration der Asylgerichtsverfahren sei deshalb der „richtige Weg“ und entspreche auch dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit.
Der Fachanwalt Jochen Heide zog in Zweifel, dass eine Zentralisierung der Asylgerichtsverfahren an einem Verwaltungsgericht in NRW eine Beschleunigung erzielen würde. Bereits jetzt gebe es an den Verwaltungsgerichten in NRW „Spezialzuständigkeiten der jeweiligen Kammern“, erläuterte er. Der Vergleich mit anderen Bundesländern sei zudem wenig aussagekräftig, da die reine Verfahrensdauer nicht isoliert betrachtet werden dürfe. Verwaltungsgerichte hätten zudem auch noch andere Aufgaben und seien „keine Asylgerichte“.
Nach Ansicht des Flüchtlingsrats NRW würde eine Zentralisierung der Asylgerichtsverfahren den Zugang der Flüchtlinge zu Rechtsbeistand und die anwaltliche Arbeit weiter erschweren. Man habe deshalb „erhebliche rechtsstaatliche Bedenken“ gegen einen solchen Schritt, hieß es.
Die Verwaltungsrichtervereinigung NRW verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass es bei Asylverfahren für Flüchtlinge aus „eingangsschwachen Herkunftsländern“ bereits eine Konzentration auf einige Gerichte gebe. „Eine weitergehende Konzentration ginge mit erheblichen Reibungsverlusten einher und führte aufgrund der hohen Fallzahlen im großen Flächenland Nordrhein-Westfalen nicht zu einer nennenswerten weiteren Spezialisierung“, erklärte die Vereinigung. Um die Laufzeit der Verfahren zu erhöhen, sei es vielmehr notwendig, die Zahl der Richterstellen zu erhöhen.