Experte gegen Gesetz zur Rückgabe von NS-Raubkunst

Der NS-Raubkunst-Experte Benjamin Lahusen hat mehr Möglichkeiten zur Rückerstattung von Kunstwerken an Erben gefordert. Ein Gesetz dafür, wie jüngst unter anderem von Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) gefordert, sei dabei jedoch nicht hilfreich, sagte der Juraprofessor der Viadrina-Universität in Frankfurt an der Oder dem Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwoch): „Am dringendsten und noch dazu einfach zu haben wäre endlich die einseitige Anrufbarkeit der Beratenden Kommission.“

Die Kommission wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln. Lahusen war von 2020 bis 2023 deren Geschäftsführer.

Einen Rechtsanspruch gegen die öffentliche Hand einzuführen, höre sich zwar „verführerisch an“, sagte Lahusen. Die Fälle würden dann jedoch vor den Verwaltungsgerichten verhandelt. Dies könnte eine „starke Verengung des Diskurses“ und „in gewisser Weise eine Automatisierung der Entscheidungsprozesse“ zur Folge haben, sagte der Jurist: „Mit einem Gesetz würde man mindestens so viel kaputt machen wie gewinnen.“

Bislang sei noch keine Empfehlung der Kommission missachtet worden, sagte Lahusen. Er halte Forderungen nach bindendem Charakter für deren Empfehlungen und die aktuelle Diskussion deshalb „für eine Nebelkerze“. Aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen war in einem am Dienstag veröffentlichten Gastbeitrag bei „faz.net“ eine gesetzliche Grundlage für die Rückgabe von NS-Raubkunst gefordert worden.