Exkommunikation

Exkommunikation bedeutet nach katholischer Lehre den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter auszuüben. Es handelt sich um eine Beugestrafe mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen, sobald dieser seine “Widersetzlichkeit” aufgibt.

Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in besonders schwerwiegenden Fällen durch eine Tat von selbst ausgelöst werden. Dazu zählen die Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, Abtreibung, Bestechung bei der Papstwahl, die Verletzung des Beichtgeheimnisses oder die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst (Schisma).

Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe (poena latae sententiae) treten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl ausdrücklich festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden. Neben der Exkommunikation kennt das Kirchenrecht als Beugestrafe das Interdikt (eine schwächere Form) und die Suspension (nur für Kleriker).