Ex-Partner betrügt Jobcenter – Frau muss 11.000 Euro zahlen

Eine Frau aus Hannover muss für die kriminellen Machenschaften ihres Ex-Partners geradestehen. Der hatte ihre Sozialleistungen zu Unrecht heimlich weiter bezogen. Die Frau hat laut Gericht etwas Wesentliches vergessen.

Eine Frau aus Hannover muss einem Gerichtsurteil zufolge für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haften und 11.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Die ehemalige Grundsicherungsempfängerin habe die Vollmacht ihres früheren Lebensgefährten nie widerrufen, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Dienstag in Bremen mit.

Die Frau und ihr damaliger Partner hatten demnach seit 2005 Grundsicherungsleistungen bezogen, ab 2006 auch für die damals geborene gemeinsame Tochter. Um die gemeinsamen Anträge kümmerte sich der Lebensgefährte. Als die Frau nach der Elternzeit wieder arbeitete, beauftragte sie ihn 2008, die Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter abzumelden. Er aber leitete stattdessen die Leistungen auf ein anderes Konto um und fing sämtlichen Schriftverkehr ab.

Erst Jahre später erfuhr das Jobcenter laut Gericht durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung von der Beschäftigung. In der Folge forderte es die Frau auf, rund 11.000 Euro zurückzuerstatten, die sie zunächst in Raten bezahlte.

Nach der Verurteilung des Mannes wegen Sozialleistungsbetrugs und dem Ende der Beziehung klagte sie jedoch vor dem Sozialgericht Hannover gegen das Jobcenter, da sie von dem Vorgang nichts gewusst habe. Von dem Handeln ihres damaligen Lebensgefährten habe sie erst erfahren, als eine Gehaltsanfrage des Jobcenters bei ihrem Arbeitgeber eingegangen war.

Das Landessozialgericht bestätigte nun in zweiter Instanz die Abweisung der Klage durch das Sozialgericht. Die Frau könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Wer den Rechtsschein – also den begründeten Anschein einer bestimmten Rechtslage – dazu setze, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftrete, müsse sich dessen Verhalten zurechnen lassen.