Nach zahlreichen Verstößen gegen Menschenrechte von Asylsuchenden muss Ungarn dem Europarat einen Aktionsplan zur Abhilfe vorlegen. Das Ministerkomitee in Straßburg setzte dafür eine Frist bis Juni 2024. Grund sind unter anderem verbotene kollektive Abschiebungen nach Serbien. Diese hätten “in besorgniserregendem Maß” zugenommen, hieß es in einer Mitteilung des Europarats am Freitag.
In seiner einstweiligen Entschließung zu Ungarn fordert das Ministerkomitee die rechtspopulistische Regierung Victor Orbans in Budapest auf, ihr Asylsystem zu reformieren, legale Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende zu schaffen und die Grenzverfahren in Einklang mit internationalem Recht zu bringen.
Weiter ermahnt der Europarat die ungarischen Behörden, Abschiebungen ohne vorherige Identitätsfeststellung und Einzelfallprüfung unverzüglich zu beenden. Ungarn müsse einen wirksamen Rechtsbehelf einführen, mit dem abgewiesene Asylbewerber die Entscheidung anfechten und von einer unabhängigen und unparteiischen Instanz überprüfen lassen könnten.
Für den Fall, dass Ungarn bis September 2024 keine konkreten Fortschritte vorweisen kann, kündigte das Ministerkomitee neue Maßnahmen an.