Das Berliner Verwaltungsgericht will Transparenzvorgaben des Medienstaatsvertrages für im EU-Ausland ansässige Medienunternehmen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klären lassen. Hintergrund ist eine Klage des Streamingdienstes Spotify gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Bei der Vorlage zur Vorabentscheidung durch die Luxemburger Richter gehe es um mehrere Fragen zur Auslegung europäischer Rechtsvorschriften wie den Digital Services Act und die E-Commerce-Richtlinie der EU, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte den Angaben zufolge beanstandet, dass die vom Streamingdienst auf seiner Internetseite und seinen Apps vorgehaltenen Transparenzangaben unzureichend seien und ergänzt werden müssten. Dagegen beantragte Spotify erfolgreich im Dezember 2024 vorläufigen Rechtsschutz. Zudem macht das Unternehmen mit Hauptsitz in Schweden laut Gericht mit seiner Klage geltend, dass die im Medienstaatsvertrag geregelte Pflicht zu Transparenzangaben rechtswidrig sei, da sie gegen den Digital Services Act und die E-Commerce-Richtlinie verstoße.
Das Verwaltungsgericht hat nun dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der Vorschriften vorgelegt. Hintergrund ist, dass der von allen Bundesländern geschlossene Medienstaatsvertrag Anbieter von Internetdiensten, die eigene oder fremde Inhalte präsentieren („Medienintermediäre“), zu Transparenzangaben verpflichtet. Bestimmte Informationen müssten demnach leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden, hieß es.