EuGH zu Kündigung wegen Wiederheirat

Brüssel/Luxemburg – Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters durch einen katholischen Arbeitgeber wegen dessen zweiter Ehe kann nach EU-Recht eine verbotene Diskriminierung darstellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zum Fall eines katholischen Chefarztes aus Deutschland. Die Anforderung an den Arzt, den nach katholischem Verständnis heiligen Charakter der Ehe zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, erklärte das Gericht in einer Pressemitteilung. Hierüber habe aber im vorliegenden Fall das deutsche Bundesarbeitsgericht zu befinden. (AZ: C-68/17). Der EuGH hatte mit Blick auf das einschlägige EU-Gesetz zu entscheiden, ob kirchliche Arbeitgeber an Mitarbeiter ihrer eigenen Kirche strengere Maßstäbe anlegen dürfen als an Andersgläubige und Konfessionslose.epd/UK