Schon Kinder an Grundschulen sollen in Bayern an Erste Hilfe herangeführt werden. Dazu könnten geeignete Programme von Hilfsorganisationen durchgeführt werden, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. An den weiterführenden Schulen sollen alle Kinder und Jugendlichen während der Schulzeit an einer Grundausbildung in Erster Hilfe teilnehmen. Auch das Thema „Wiederbelebung“ gehört dazu. Zielgruppe seien hier die Jahrgangsstufen 7 und höher.
Deutschlandweit planen mehrere Bundesländer die Einführung eines verpflichtenden Wiederbelebungsunterrichts an Schulen. Ab dem Jahr 2026 wird in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Reanimation in den Lehrplan der Sekundarstufe I aufgenommen, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) in allen Bundesländern ergab. Im Saarland wird Wiederbelebung bereits verpflichtend unterrichtet.
In Bayern sollten die Schülerinnen und Schüler ab der 7. oder 8. Klasse alle zwei Jahre in speziellen Modulen in Reanimation geschult werden, sagte die Sprecherin des Kultusministeriums weiter. Ziel sei, dass sie bis zum Ende ihrer Schulzeit mehrfach die Herz-Druck-Massage üben konnten. Die Module bestehen aus je zwei 45-minütigen Einheiten, die im Block unterrichtet werden. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 werde der Notruf behandelt, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 die stabile Seitenlage und in den Jahrgangsstufen 11 und 12 der Einsatz eines Defibrillators.
Die Inhalte der zweiten Einheit blieben über die Jahrgangsstufen hinweg gleich: In ihr soll die Herz-Lungen-Wiederbelebung geübt werden. Die Module sollen während des Fachunterrichts, an speziellen Projekttagen oder während eines Schullandheimaufenthaltes stattfinden. Die Lehrkräfte besitzen entweder den Lehrschein „Erste Hilfe“ oder sind von Lehrscheininhabern entsprechend fortgebildet worden. Fachliche Grundlage für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler sind laut Ministerium die Reanimationsleitlinien des Europäischen Rats für Wiederbelebung.
Das Thema Wiederbelebung sei ein zentraler Teil bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe, sagte die Sprecherin. Durch regelmäßige Wiederholung spezieller Module sollen die jungen Leute die notwendige Sicherheit gewinnen und sich zutrauen, im Notfall geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Konzept zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe in Bayern wurde 2019 eingeführt. Erarbeitet wurde es in enger Absprache mit externen Fachleuten, Organisationen und Anästhesisten.
Nordrhein-Westfalen hatte am 8. Juli angekündigt, dass Schülerinnen und Schüler in dem Bundesland künftig mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zu diesem Thema erhalten. Im Saarland ist das theoretische und praktische Erlernen der Herzdruckmassage nach Auskunft des Landesbildungsministeriums bereits verbindlich im Lehrplan verankert – im Gymnasium ab Klasse 6, in anderen weiterführenden Schulen in Klasse 7. Hessen plant eine schrittweise flächendeckende Einführung in der Jahrgangsstufe 7 bis zum Ende der Legislaturperiode 2028.
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Hamburg planen derzeit den Angaben zufolge keinen verpflichtenden Reanimationsunterricht. Auf freiwilliger Basis gibt es allerdings vielerorts entsprechende Angebote.
In den meisten Bundesländern sollen speziell weitergebildete Lehrkräfte den Wiederbelebungsunterricht erteilen, so etwa nach Auskunft der jeweiligen Bildungs- oder Kultusministerien in Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen.
In der Regel erlernen Schülerinnen und Schüler das Reanimieren im Biologieunterricht. Brandenburg sieht Anknüpfungspunkte für die Vermittlung von Erster Hilfe und Laienreanimation im Sportunterricht. Das sächsische Kultusministerium teilte mit, vorrangig im Sport- und Biologieunterricht an weiterführenden Schulen gebe es Reanimationstrainings. (2460/27.07.2025)