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Erste Hilfe: Bayerische Schüler lernen Herz-Druck-Massage

Schon Kinder an Grundschulen sollen in Bayern an Erste Hilfe herangeführt werden. Dazu könnten geeignete Programme von Hilfsorganisationen durchgeführt werden, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. An den weiterführenden Schulen sollen alle Kinder und Jugendlichen während der Schulzeit an einer Grundausbildung in Erster Hilfe teilnehmen. Auch das Thema „Wiederbelebung“ gehört dazu. Zielgruppe seien hier die Jahrgangsstufen 7 und höher.

Ab der 7. oder 8. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler alle zwei Jahre in speziellen Modulen in Reanimation geschult werden, sagte die Sprecherin weiter. Ziel sei, dass sie bis zum Ende ihrer Schulzeit mehrfach die Herz-Druck-Massage üben konnten. Die Module bestehen aus je zwei 45-minütigen Einheiten, die im Block unterrichtet werden. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 werde der Notruf behandelt, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 die stabile Seitenlage und in den Jahrgangsstufen 11 und 12 der Einsatz eines Defibrillators.

Die Inhalte der zweiten Einheit blieben über die Jahrgangsstufen hinweg gleich: In ihr soll die Herz-Lungen-Wiederbelebung geübt werden. Die Module sollen während des Fachunterrichts, an speziellen Projekttagen oder während eines Schullandheimaufenthaltes stattfinden. Die Lehrkräfte besitzen entweder den Lehrschein „Erste Hilfe“ oder sind von Lehrscheininhabern entsprechend fortgebildet worden. Fachliche Grundlage für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler sind laut Ministerium die Reanimationsleitlinien des Europäischen Rats für Wiederbelebung.

Das Thema Wiederbelebung sei ein zentraler Teil bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe, sagte die Sprecherin. Durch regelmäßige Wiederholung spezieller Module sollen die jungen Leute die notwendige Sicherheit gewinnen und sich zutrauen, im Notfall geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Konzept zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe in Bayern wurde 2019 eingeführt. Erarbeitet wurde es in enger Absprache mit externen Fachleuten, Organisationen und Anästhesisten. (2453/26.07.2025)