Erneut Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln
Das Erzbistum Köln ist erneut mit der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers konfrontiert. Verjährung macht die Erzdiözese zwar nicht geltend. Sie beantragte aber einen anderen juristischen Schritt.
Ein weiteres Missbrauchsopfer hat das katholische Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld verklagt. Die Betroffene fordere 830.000 Euro, bestätigte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen Medienbericht. Die klägerin war in den 90er Jahren als Kind von ihrem Messdiener-Gruppenleiter missbraucht worden. Das Erzbistum beantragte laut Gericht, die Klage abzuweisen. Verjährung sei aber nicht geltend gemacht worden.
Die Betroffene war laut “Kölner Stadt-Anzeiger” zu Beginn der Taten im Jahr 1992 sechs Jahre alt, ihr Gruppenleiter 18. Betroffenenanwalt Eberhard Luetjohann wirft dem Erzbistum vor, den jungen Mann “auf die Kinder losgelassen” zu haben, obwohl dieser vorher mit übergriffigem Verhalten aufgefallen sei und es sogar ein Ermittlungsverfahren gegeben habe. Das sei ein klares Versagen des Bistums. 1998 habe ein Jugendgericht den Gruppenleiter zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden seien.
Im Jahr 2011 wandte sich die Geschädigte laut Zeitungsbericht bereits an das Erzbistum. Im Rahmen des kirchlichen Verfahrens zur “Anerkennung des Leids” hatte die Frau mehrere Tausend Euro erhalten. Der Betrag reicht aus Sicht von Luetjohann aber nicht aus.
Ein Termin zum Prozessbeginn steht dem Landgericht zufolge noch nicht fest. Die Klägerseite habe zunächst bis zum 2. Dezember Zeit, auf die Abweisung der Klage durch das Erzbistum zu reagieren. Dieses teilte auf KNA-Anfrage mit, dass es sich grundsätzlich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern könne.
In einem anderen Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum fordert eine Klägerin 850.000 Euro. Die 57-jährige Betroffene war Pflegetochter des 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priesters U. und wurde von ihm mehrfach vergewaltigt. In dem Verfahren geht es um die grundsätzliche Frage, ob die Amtshaftung des Erzbistums nicht nur den dienstlichen, sondern auch den privaten Bereich eines Priesters umfasst.
Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Er war in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden. Seit diesem Urteil haben Missbrauchsbetroffene mehrere Bistümer auf Schmerzensgeld verklagt.