Erfolg für „bild.de“: Verfassungsgericht rügt Landgericht Hamburg

Das Internetportal „bild.de“ hat sich beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine einstweilige Anordnung des Landgerichts Hamburg gewehrt. Der Beschluss des Landgerichts, dass „bild.de“ Fotos von Beteiligten eines Verkehrsunfalls nicht mehr publizieren dürfe, verletzte das Medienportal in seinem Recht auf „prozessuale Waffengleichheit“, erklärten die Karlsruher Richter am Freitag. Sie verwiesen dabei auf ähnliche Fälle aus der Vergangenheit. (AZ: 1 BvR 605/24)

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte insbesondere, dass das Landgericht ohne Begründung keine mündliche Verhandlung zu dem Fall anberaumt, sondern nach Aktenlage entschieden hatte. Dieses Vorgehen von Gerichten habe bereits mehrfach zu Beanstandungen durch das Bundesverfassungsgericht geführt. Daher sei beim Landgericht Hamburg von einem „bewussten und systematischen Übergehen“ prozessualer Rechte auszugehen.

Im Dezember 2023 hatte „bild.de“ in zwei Artikeln über den Unfall berichtet. Bei einem Text lautete die Überschrift „Rolex-Verkäufer rast sich und Beifahrerin in den Tod“. Beide Artikel waren mit Fotos bebildert, auf denen der bei dem Unfall Verstorbene – bis auf die Augenpartie unverpixelt – zu sehen war, wie das Verfassungsgericht mitteilte. Auf Antrag der Witwe des Verstorbenen untersagte das Landgericht „bild.de“ am 31. Januar, diese Bilder zu veröffentlichen.

In solchen Eilverfahren sei eine mündliche Vorhandlung vor der Entscheidung die Regel, betonten die Karlsruher Richter. Weshalb das Landgericht Hamburg von einer Verhandlung abgesehen habe, lasse sich der angegriffenen Entscheidung nicht entnehmen. Die darin enthaltene Begründung lasse „nicht einmal erkennen, dass sich das Landgericht von den einfachrechtlichen Anforderungen an seine Verfahrensweise überhaupt leiten ließ“.

Das Bundesverfassungsgericht hob die Verfügung daher „bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache oder bis zu einer erneuten Entscheidung des Landgerichts“ auf. „bild.de“, der Internetableger der „Bild“-Zeitung, hatte gegen den Hamburger Beschluss Widerspruch eingelegt, der zurzeit anhängig ist.