Polizeikommissar-Anwärterin: Gericht bestätigt Entlassung

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag einer Polizeikommissar-Anwärterin gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgelehnt. Die Kammer sei mit Beschluss vom 6. März zu dem Schluss gekommen, dass die zur Entlassung vorgebrachten Argumente der Niedersächsischen Polizeiakademie stichhaltig seien, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Annahme der Akademie, dass berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung der Antragstellerin bestehen, sei aus Sicht der Richter nicht zu beanstanden.(Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23)

Hintergrund waren verschiedenen Posts der Anwärterin in den sozialen Medien, in denen zum Teil deutliche Kritik an der Polizei zum Ausdruck kam. Das Gericht argumentierte, das von der Frau gezeigte Verhalten weise in seiner Gesamtheit ein schwerwiegendes inner- und außerdienstliches Fehlverhalten auf. Sie habe deutlich die Grenzen des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebotes überschritten und gegen die ihr obliegende Neutralitätspflicht verstoßen. Ihr Agieren sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Fall war unter anderem bekannt geworden, weil sich Unterstützer mit einer Online-Petition für die Wiedereinstellung der Frau ausgesprochen hatten. Darin hieß es, die 28-Jährige sei einen Tag vor ihrer Ernennung zur Polizeikommissarin entlassen worden, weil sie unter anderem rassistische Äußerungen von Kollegen gemeldet habe. Sie sei auch gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgegangen und habe sich privat auf Instagram gegen rassistische Polizeigewalt ausgesprochen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Polizeikommissar-Anwärterin kann sich mit einer Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg wenden. Gegen die Entlassungsverfügung selbst ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Zurzeit sei noch offen, wann dazu eine Entscheidung ergeht.