(Ent-)Fesselung

Die Läden in Nordrhein-Westfalen können künftig an acht Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen (Seite 7). Bisher waren es maximal vier. Hauptargument der Befürworter des von der christlich-liberal geführten Landesregierung geschnürten „Entfesselungspakets“: Stärkung des statio­nären Einzelhandels gegenüber wachsender Konkurrenz durch Online-Anbieter.
Zu argwöhnen ist, dass diesem Paket weitere mit weitergehender Öffnung folgen könnten. Solange, bis der gewünschte Effekt eingetreten ist, sollte der jetzt ausbleiben.

Ungehört verhallt ist damit die auf dem Grundgesetz fußende Gegenargumentation der Kirchen. Aufgebrochen ist so einmal mehr der darin prinzipiell festgeschriebene Schutz als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“.
Ungehört verhallt ist aber auch die Gewerkschaftskritik über damit sich verschlechternde Lebens- und Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Und das betrifft vor allem Frauen, die hier überwiegend und oft in Minijobs tätig sind. Sie und ihre Familien tragen die Hauptlast dieser Entscheidung. Ihnen legt die „Entfesselung“ noch mehr Fesseln an.