EKHN-Synode beschließt Fortsetzung des Flüchtlingsfonds bis 2030
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat die Fortsetzung ihres Flüchtlingsfonds von 2026 bis 2030 in geringerem Umfang als bisher beschlossen. Die Delegierten billigten am Donnerstag in Frankfurt am Main einstimmig das neue Konzept, das sich aufgrund aufgebauter staatlicher Strukturen auf die unabhängige Rechtsberatung für Flüchtlinge und Asylsuchende und die Begleitung von Kirchenasylen konzentriert. Finanziert wird das Konzept durch gut vier Millionen Euro, die nach Auslaufen des derzeitigen Flüchtlingsfonds 2025 voraussichtlich übrig sein werden, und weiteren knapp 3,4 Millionen Euro.
„Ohne eine Fortsetzung werden Geflüchtete in 16 Gebietskörperschaften im EKHN-Gebiet ab 2026 aller Voraussicht nach nirgendwo mehr Zugang zu unentgeltlicher behördenunabhängiger Rechtsberatung vorfinden können“, heißt es in dem Bericht der Kirche. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich die Bundesregierung aus der Finanzierung der Asylverfahrensberatung zurückziehe. Daneben steige die Zahl von Schutzsuchenden im Kirchenasyl und damit auch deren Beratungsbedarf. Im Jahr 2023 wurden dem Bericht zufolge 167 Fälle von Kirchenasyl in der EKHN betreut, im ersten Halbjahr dieses Jahres seien es bereits 88 Fälle gewesen, mit 95 Erwachsenen und 18 Kindern.
Kirchenpräsident Volker Jung zählte auf, dass die EKHN von 2013 bis 2025 insgesamt 23,9 Millionen Euro für die Flüchtlingsarbeit einsetzt. Zuletzt hatte die Synode im vergangenen Jahr eine Million Euro für die Hilfe für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer beschlossen.
Der im Herbst 2015 auf dem Gipfel der Flüchtlingsaufnahmekrise beschlossene Flüchtlingsfonds für die Jahre von 2016 bis 2025 finanzierte die Qualifizierung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Flüchtlingsarbeit, die Beratung von Flüchtlingen und Projekte zur Unterstützung einer Willkommenskultur. Ein eigenes Augenmerk galt der Aufnahme und Integration von Kindern in evangelischen Kindertagesstätten.
Die Flüchtlings- und Asylberatung wird seither in fast allen Erstaufnahmeeinrichtungen, Städten und Landkreisen im Gebiet der EKHN angeboten. Unterstützt wurden 310 modellhafte Projekte einer Willkommenskultur in Kirchengemeinden. In diesem Jahr laufen noch 30 Projekte. Zwei Drittel der evangelischen Kitas nahmen Fördermittel in Anspruch.
Der Fachreferent für Flüchtlingsarbeit in den Propsteien Nord-Nassau und Oberhessen, Ralf Müller, erläuterte die Bedeutung des Flüchtlingsfonds für den Aufbau von Hilfsstrukturen auf dem Land: Im Evangelischen Dekanat Vogelsberg seien mehr als 130 Freiwillige zu Begleitern von Flüchtlingen ausgebildet worden, Männertreffs, Mutter-Kind-Gruppen, Deutschkurse und ein Sprachmittlerpool organisiert worden, die Kommunen bei der Bildung von Ehrenamtskreisen unterstützt worden, ebenso der Landkreis bei der Vorbereitung von Unterkünften.
Durch den Fonds hätten Kirche und Diakonie schneller Hilfen aufbauen können als der Staat, sagte Müller. Vieles deckten inzwischen auch Strukturen der Länder und Gebietskörperschaften ab, aber in der Flüchtlings- und Asylberatung sei der Staat weiterhin nicht präsent. Die unabhängige Beratung sei wichtig, weil Behörden Flüchtlingen nicht immer ihre Rechte zubilligten und mitunter auch falsche Entscheidungen träfen, sagten Beraterinnen der Diakonie vor der Synode.