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Einigung von Bistümern und GEMA zu Musik in Gottesdiensten

Was wäre ein Gottesdienst ohne Musik? Diese Frage müssen sich Kirchengemeinden aus rechtlicher Sicht nicht stellen. Eine neue Vereinbarung mit der GEMA macht den Weg frei.

Kirchengemeinden dürfen in Gottesdiensten weiterhin kostenfrei Musik wiedergeben. Darauf verständigten sich der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die Verwertungsgesellschaft GEMA, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mitteilte. Gemeinden müssen demnach Musikstücke, die in Gottesdiensten gespielt werden, nicht melden oder gesondert vergüten. Die bisherige Vereinbarung war Ende 2023 ausgelaufen. Der neue Gottesdienstvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Bereits im Januar hatten sich der VDD und die VG Musikedition darauf geeinigt, dass bei digitalen Gottesdiensten weiterhin Liedtexte eingeblendet werden dürfen. Diese Regelung gilt bis Ende 2025.

Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen (Erz-)Diözesen zusammengeschlossen.