Einheitliches Arbeitsrecht ohne Streiks soll kommen

Das Arbeitsrecht in der Nordkirche soll vereinheitlicht werden. Auf Streiks müssen die Beschäftigen dann verzichten, weil sie dem kirchlichen Leitbild wiedersprechen würden.

Die Synode der Nordkirche tagt in Lübeck-Travemünde
Die Synode der Nordkirche tagt in Lübeck-TravemündeMaren Warnecke / Nordkirche

Die Nordkirche ist auf dem Weg zu einem einheitlichen Arbeitsrecht. Die Kirchen seien rechtlich verpflichtet, die Gewerkschaften angemessen bei den Verhandlungen über Gehälter und Urlaub zu beteiligen, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich vor der Landessynode in Lübeck-Travemünde. Arbeitskämpfe widersprächen aber dem kirchlichen Leitbild der Dienstgemeinschaft. Streik sei "keine angemessene Form der Konfliktlösung". 2018 sollen die geplanten neuen Gesetze in Kraft treten.
In der Nordkirche gilt bislang ein unterschiedliches Arbeitsrecht: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission. Grund für diese Regelung im Osten waren nach den Worten Ulrichs vor allem Vorbehalte gegenüber Gewerkschaften zu DDR-Zeiten. Betroffen sind insgesamt rund 16.000 Küster, Erzieherinnen und Organisten, 1.400 davon in Mecklenburg-Vorpommern.

Gewerkschaften eingebunden

Schwieriger sei die Situation in der Diakonie mit ihren 60.000 Beschäftigten in Norddeutschland, sagte Ulrich. Für rund 40 Prozent der Einrichtungen gelte der Tarifvertrag KTD, für weitere 40 Prozent die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland. 20 Prozent hätten eigene Regelungen wie Haustarife, Anlehnungen an den Öffentlichen Dienst oder Sonderregelungen. Hier sei eine einheitliche Regelung notwendig.
Nach Urteilen des Bundesarbeits- und des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht beschließen, das Streiks ausschließt, betonte Ulrich. Allerdings müssten die Gewerkschaften in das kirchliche Verfahren "organisatorisch eingebunden" werden. Strittig ist nach den Worten Ulrichs derzeit auch der Umgang mit Mitarbeitenden, die nicht Mitglied der Kirche sind. Ihre Beschäftigung sei derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Kirchenaustritt sei immer noch Grund für eine außerordentlichen Kündigung.
Die angekündigte Öffnung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg für Nicht-Mitglieder hat nach den Worten des Landesbischofs zu Irritationen geführt. Es gehe in der Arbeit nicht nur um praktizierte Nächstenliebe, sondern auch um eine Hinwendung zu Gott. Geplant sei aber, die geltende Regelung flexibler zu handhaben. Schließlich sei auch eine Belegschaft aus Kirchenmitgliedern keine Garantie für die christliche Prägung der Einrichtung. (epd)