Einbürgerungsreform passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Einbürgerungsreform gegeben. Am Freitag passierte das Gesetz die Länderkammer. In Deutschland lebende Ausländer können sich künftig in kürzerer Zeit einbürgern lassen. Bereits nach fünf statt bislang acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts kann der deutsche Pass beantragt werden, beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen wie Sprachkenntnissen nach drei Jahren. Zudem entfällt die Pflicht, bei einer Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Für Personen, die Sozialleistungen beziehen, werden die Regeln allerdings verschärft. Bislang konnten auch Menschen, die den Bezug von Sozialleistungen etwa wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst zu verantworten haben, den deutschen Pass erhalten. Dieser Passus entfällt mit der Reform. Für die Betroffenen soll künftig allein die Härtefallregelung gelten.

2022 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 168.500 Menschen in Deutschland eingebürgert. Insgesamt lassen sich in Deutschland bislang aber verhältnismäßig wenig Ausländer einbürgern. Unter den seit zehn Jahren in Deutschland lebenden Menschen mit internationalen Wurzeln lag der Anteil 2022 bei drei Prozent.