Eilantrag auf Bundesmittel für Rabbinerseminar abgewiesen
Das Potsdamer Abraham-Geiger-Kolleg ist mit einer Klage auf Auszahlung von Bundesmitteln für die Rabbinerausbildung vor dem Verwaltungsgericht vorerst gescheitert. Der Eilantrag sei am Dienstag abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Es sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass die vorläufige Gewährung der Förderung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bis zu einer Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren unbedingt erforderlich sei. (AZ: 16 L 1791/24)
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor das seit März laufende Eilverfahren Mitte September nach Köln verwiesen. Grund sei, dass das Kolleg Zuwendungen erhalten möchte, für deren Bewilligung das Bundesverwaltungsamt mit Sitz in Köln zuständig sei, sagte eine Gerichtssprecherin dem epd in Berlin. Vom Kölner Verwaltungsgericht hieß es weiter, die Antragstellerin habe nicht glaubhaft gemacht, auf die im Eilverfahren geltend gemachte Förderung „zur Abwendung unzumutbarer, nicht mehr zu beseitigender Nachteile unbedingt angewiesen zu sein“.
Das Abraham-Geiger-Kolleg hatte auf eine Bewilligung der beantragten institutionellen Förderung für das Jahr 2024 durch das Bundesinnenministerium geklagt. In dem Verfahren geht es um rund 388.000 Euro Bundesmittel. Das vor 25 Jahren gegründete Kolleg bekommt seit einiger Zeit keine öffentlichen Gelder mehr, weil der Zentralrat der Juden und die staatlichen Zuwendungsgeber kein Vertrauen in die aktuelle Trägerstruktur haben. Trägerin ist seit Anfang 2023 die Jüdische Gemeinde zu Berlin.