Kirchliches Arbeitsrecht, UK 17/2018 (Seite 4: „Diakonie sieht sich nach EuGH-Urteil bestätigt“) und UK 18/2018 (Seite 4: „Selbstbestimmung eingeschränkt“ und Kommentar Seite 5: „Unter Kontrolle“)
Die Stellenbesetzungspraxis in evangelischen Krankenhäusern entspricht schon längst nicht mehr dem, was das „Schild“ über der jeweiligen Einrichtung suggeriert. Bei leitenden Ärzten entscheidet letztlich zu Recht die fachliche Qualifikation. Und beim Pflegepersonal kann angesichts eines „leergefegten“ Arbeitsmarktes die (christliche) Konfession am Ende auch nicht mehr ausschlaggebend sein. Sollte sich da die Kirche nicht ehrlicher machen und vor allem Wert auf eine gute seelsorgerliche Betreuung legen, anstatt ihre Kräfte künftig in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zu vergeuden?
Wolfgang Beitz, Gelsenkirchen
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