Ehrenamt soll Verfassungsrang erhalten

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen fordert die Aufnahme des Ehrenamtes als Staatsziel in die Landesverfassung. Die Arbeit der sogenannten weißen Dienste müsse gestärkt werden, sagte deren Vorsitzender René Rimbach bei einem Parlamentarischen Abend seines Verbandes am Mittwoch in Erfurt. Es brauche hierfür auch eine finanzielle Absicherung.

Rimbach kritisierte, dass beispielsweise im Katastrophenschutz Ausrüstung erst mit teils erheblicher Verzögerung seitens des Landes zur Verfügung gestellt werde. Auch müssten die ehrenamtlichen Helfer beziehungsweise deren Organisationen die Fahrschulausbildung im Katastrophenschutz teilweise selbst finanzieren. Die meisten Fahrzeuge im Katastrophenschutz seien nur noch mit Lkw-Führerscheinen zu bewegen. Etwa im Hospiz- oder im Sanitätsdienst könnten symbolische Anerkennungsprämien Anreize zur Aufnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten bieten.

Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) hielt die Aufnahme des Ehrenamtes in die Verfassung noch in dieser Legislaturperiode für möglich. Eine entsprechende Initiative werde in den Landtagsausschüssen bereits beraten und könnte noch vor der Wahl im September verabschiedet werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen vertritt die Johanniter, Malteser, das Deutsche Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund sowie die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft. In den fünf Organisationen engagieren sich in Thüringen fast 10.000 ehrenamtliche Helfer.