Niedersachsen will das Ehrenamt im Schiedswesen attraktiver machen. Die Landesregierung habe dafür am Dienstag einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, teilte die Staatskanzlei mit. Schiedspersonen sollten für Fortbildungen künftig von ihren Arbeitgebern freigestellt werden können. Das Mindestalter werde von 30 auf 25 Jahre gesenkt. Zudem sollen die Hinzuziehung eines Dolmetschers und die elektronische Einleitung des Schiedsverfahrens ermöglicht werden.
Künftig soll zudem dasjenige Schiedsamt zuständig sein, in dessen Bezirk sich der Streit abspielt. Das erleichtere die Möglichkeit, dass alle Beteiligten sich die Situation gemeinsam vor Ort anschauen. Das Ehrenamt als Schiedsperson solle so attraktiv wie möglich gestaltet werden, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). „Potenzielle Hinderungsgründe räumen wir mit diesem Gesetzentwurf aus dem Weg.“
Die derzeit etwa 600 ehrenamtliche Schiedspersonen versuchen den Angaben zufolge, Streitigkeiten von Bürgern etwa bei Beleidigungen oder im nachbarschaftlichen Miteinander zu schlichten. Dabei werde nicht wie bei Gericht über Recht und Unrecht entschieden. Vielmehr bemühten sich die Schiedspersonen, gemeinsam mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten beziehungsweise eine Aussöhnung zu erreichen. Sie entlasteten damit die Justiz. Das Verfahren ist demzufolge mündlich und persönlich. Die Kosten beliefen sich in der Regel auf 50 Euro.