Ehemaliger Sozialrichter für Änderungen beim Bürgergeld
Wird das Bürgergeld zum “verkappten bedingungslosen Grundeinkommen”? Diese Gefahr sieht zumindest der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts Schlegel. Denn: Viele sollten eigentlich nicht leistungsberechtigt sein.
Die Anspruchsregelungen für das Bürgergeld in Deutschland sollten aus Sicht des ehemaligen Bundessozialgerichtspräsidenten Rainer Schlegel deutlich verschärft werden. “Leistungen soll nur bekommen, wer bedürftig ist und alles in seiner Kraft Stehende tut, um die Bedürftigkeit zu überwinden, etwa indem er sein Vermögen einsetzt, aber auch seine Arbeitskraft”, sagte der Jurist im Interview der “Welt am Sonntag”. “Einem erwerbsfähigen leistungsberechtigten Menschen ist jede Arbeit zumutbar, soweit nicht personenbezogene Gründe, die das Gesetz einzeln auflistet, dagegensprechen.”
Er wollte nicht unterstellen, dass die meisten Leistungsbezieher tatsächlich arbeitsunwillige Menschen seien, so Schlegel, der dem Bundesgericht in Kassel bis Februar vorstand. “Aber viele der Leistungsbezieher gehören nicht in dieses System, weil sie aufgrund vielfältiger Probleme persönliche gar nicht in der Lage sind, am Arbeitsleben teilzunehmen und man nicht ernsthaft von Arbeitsuchenden – so der Titel des Gesetzes – reden kann.” Der Jurist warnte, dass das Bürgergeld nicht “zu einem verkappten bedingungslosen Grundeinkommen” werden dürfe.
Das Bürgergeld wurde 2023 eingeführt und trat an die Stelle der Hartz-IV-Regelungen. Nachdem das Bürgergeld in diesem Jahr zunächst deutlich angestiegen war, kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in dieser Woche an, dass für das kommende Jahr keine Leistungserhöhungen vorgesehen seien.