Ehegattennachzug scheitert meist an fehlenden Sprachkenntnissen

Im vergangenen Jahr haben über 13.000 Menschen den für den Nachzug notwendigen Sprachtest nicht bestanden. Die Linke kritisiert das Verfahren als klar europarechtswidrig.

Vor dem Ehegattennachzug werden Grundkenntnisse der deutschen  Sprache vorausgesetzt.
Vor dem Ehegattennachzug werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.Imago / Rolf Zöllner

Wegen mangelnder Sprachkenntnisse ist im vergangenen Jahr der Ehegattennachzug in mehr als 13.000 Fällen gescheitert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linken-Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zuerst hatte die Neue Osnabrücker Zeitung darüber berichtet.

Wie aus den Zahlen des Auswärtigen Amtes hervorgeht, haben im vergangenen Jahr 13.607 Menschen den für den Nachzug notwendigen Sprachtest an einem Goethe-Institut im Ausland nicht bestanden. Insgesamt wurden demnach 40.165 Prüfungen absolviert. Somit fiel etwa ein Drittel der Menschen bei dem Test durch.

Durchfallquote in afrikanischen Ländern besonders hoch

In Äthiopien war die Durchfallquote mir rund 61 Prozent am höchsten. In absoluten Zahlen scheiterten in dem ostafrikanischen Land 310 von insgesamt 507 Menschen an dem Test. Auch in Ghana (55,5 Prozent) und dem Senegal (52,4 Prozent) war die Durchfallquote überdurchschnittlich hoch.

Nachzug muss Deutsch-Grundkenntnisse nachweisen

Für den Nachzug aus dem Ausland müssen Eheleute in der Regel bereits vor der Einreise einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ausnahmen gibt es etwa für hoch qualifizierte Fachkräfte. Insgesamt haben im Jahr 2022 nach Angaben des Auswärtigen Amtes 71.127 Menschen ein Visum zum Ehegattennachzug erhalten. Die meisten von ihnen kamen aus Indien (8.930 Personen), gefolgt von der Türkei (8.778 Personen) und dem Libanon (5.006 Personen).

Sprachanforderungen seien „sozial selektiv“

Die Linken-Abgeordnete Akbulut sagte der NOZ, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seien „sozial selektiv“. Vor allem in afrikanischen Ländern seien die Misserfolgsquoten bei Sprachtests inakzeptabel hoch. „Damit ist die Regelung auch ganz klar europarechtswidrig, weil das Recht auf Familiennachzug unzumutbar erschwert wird.“