E-Zigaretten: Verbraucherzentrale kritisiert Rechtsverstöße
Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen: Rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine lange Liste von Rechtsverstößen gesammelt. Sie beobachte schon seit Längerem unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, teilte die Verbraucherzentrale am Montag in Stuttgart mit. Offiziell sei der Verkauf dieser Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Doch bei Online-Shops kontrollieren viele Anbieter nicht, wer sie tatsächlich kaufe. Teils finde weder beim Aufrufen der Website noch bei der Bestellung eine Alterskontrolle statt.
Das Tabakerzeugnisgesetz verbiete es, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu werben. Erlaubt seien nur Informationen und Angaben, die für den Verkauf notwendig sind. Mit Formulierungen wie „Stilvolles Dampfvergnügen mit Eleganz, Leistung und Vielfalt“ missachteten die Anbieter diese Vorgaben bewusst.
Einweg-Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürften höchstens mit einem Volumen von 2 Millilitern verkauft werden. Teilweise böten Shops jedoch Einweg-Vapes mit 18 Milliliter-Behältern an. „Diese Produkte sind bei uns überhaupt nicht zugelassen und somit illegal“, sagt Heike Silber, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Laut Verbraucherzentrale sind manche Firmen nicht registriert und nicht erreichbar: Sie habe Rechtsverstöße abgemahnt, doch die Unternehmen wechselten häufig ihre Firmenadresse oder die Identität des Eigentümers. „Somit ist es manchmal kaum möglich, herauszufinden, wer hinter einem Shop steckt“, sagt Silber. Eine Gewerbeanmeldung liege oft auch nicht vor, Abmahnungen und Urteile könnten nicht zugestellt werden.
Die gesetzlichen Regelungen zu E-Zigaretten, so die Verbraucherzentrale, seien klar und eindeutig. Die Behörden seien in der Pflicht, die Einhaltung der Gesetze besser und häufiger zu kontrollieren. (2593/18.11.2024)