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Drogenbeauftragter: Cannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht

Es blieben Fragen offen, sagt der Drogenbeauftragte der Bundesregierung über das Cannabis-Gesetz. Aber schon jetzt sei klar, dass eine bessere Aufklärung nötig sei.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrick Streeck (CDU), kritisiert das Cannabis-Gesetz der früheren Ampel-Regierung. “Das Konsumcannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht, denn es gibt Widersprüche, und Fragen bleiben offen”, sagte Streeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch). Die Grenze zwischen harmlosem und gefährlichem Konsum sei schwierig einzuhalten. Zudem irritiere es ihn, dass Menschen, die mit Jugendlichen zu tun hätten, also etwa Ärzte, Lehrkräfte, Polizisten und Eltern, in die Debatte zu wenig eingebunden worden seien.

Streeck verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem beschlossen worden sei, die Evaluation im Herbst und Frühjahr abzuwarten. “Dann haben wir die ersten Daten, um bewerten zu können, was die Teillegalisierung bewirkt hat.” Aber schon jetzt sei klar, dass eine bessere Aufklärung nötig sei. “Nicht mit dem Zeigefinger, sondern auf Augenhöhe. Vor allem Jugendliche müssen verstehen, was Cannabis mit ihrem Körper und ihrem Gehirn macht. Dafür brauchen wir gezielte Prävention – in Schulen, auf Social Media, in einer Sprache, die ankommt.”

Der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, Peter Raiser, sagte: “Dreiviertel der Suchtberatungsstellen in Deutschland können nicht kostendeckend arbeiten. Teilweise müssen Leistungen bereits reduziert werden.” Allein durch die öffentliche Besprechung kämen viele Fragen auf, besonders bei jungen Menschen. In Deutschland gebe es nicht genug Ressourcen für Prävention.

Seit dem 1. April vergangenen Jahres ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen, von 50 Gramm im privaten Raum straffrei. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist darüber hinaus beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis verboten. Die Teillegalisierung ist umstritten.

Dem Zeitungsbericht zufolge wurden seit Juli vergangenen Jahres bundesweit 293 Anbaulizenzen für “Cannabis Social Clubs” vergeben. Das habe eine eigene Umfrage unter den für die Vergabe zuständigen Ministerien, Landesämtern und Bezirksregierungen der 16 Bundesländer ergeben. Mit 82 Clubs gibt es demnach die meisten lizenzierten Anbauvereine in Nordrhein-Westfalen.