Drese plädiert für Widerspruchslösung bei Organspende

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) fordert einen neuerlichen Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. „Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zustande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen“, sagte Drese laut Mitteilung des Gesundheitsministeriums von Montag. In MV gehen Organspenden den Angaben zufolge weiter zurück: Habe die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) vor fünf Jahren noch 119 Spenden im Land verzeichnet, seien es Ende 2022 nur noch 72 gewesen, informierte das Ministerium. Gleichzeitig warteten bundesweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter etwa 200 in MV, hieß es.

Bei einer Widerspruchslösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, sagte Drese. Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche, aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues Leben warten“, sagte Drese.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin zu Lebzeiten eingewilligt oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.