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Dobrindt: Speicherung von IP-Adressen zügig einführen

Nun soll alles schnell gehen: Nachdem sich die Vorgängerregierung nicht auf die Speicherung von IP-Adressen verständigen konnte, drückt Minister Dobrindt aufs Tempo.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, eine Speicherung von IP-Adressen schnell einzuführen. Es sei eine Speicherung von drei Monaten geplant, erklärte Dobrindt am Donnerstag vor Journalisten in Berlin. Die Gespräche zwischen seinem Ministerium und dem Bundesjustizministerium verliefen positiv. Der entsprechende Gesetzesentwurf könne voraussichtlich bereits “in den nächsten Wochen” im Kabinett beraten werden, so Dobrindt. Der Minister bezeichnete das Vorhaben als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen.

CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Speicherung von IP-Adressen verständigt. Dobrindt äußerte sich bei der Vorstellung des Bundeslagebilds zu Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche.

Der Minister verwies auf den Nutzen für Strafverfolgungsbehörden unter anderem bei Ermittlungen von Sexualdelikten. Es könne keine Aufdeckung erreicht werden, wenn dazu die rechtlichen Möglichkeiten fehlten.

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, begrüßte Dobrindts Ankündigung. Derzeit könnten die Ermittlungsbehörden beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen mit der derzeitigen Rechtslage etwa 75 Prozent der Hinweise auf Straftaten erfolgreich nachgehen. In den anderen Fällen scheitere die Strafverfolgung aber oft an fehlenden IP-Adressen. Mit der Speicherung von drei Monaten könne die Erfolgsquote auf mehr als 90 Prozent steigen, so Münch.